Hintergrund und Akteure


1)   Modellprojekt Tübingen

 

In einem vorläufigen Abschlussbericht zum Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ vom 11.5.2021 wird festgestellt, dass der Versuch erfolgreich verlaufen ist. Die zusätzlichen Öffnungen haben nicht zu einem messbaren Anstieg der Infektionen geführt. Der Kontrolleffekt intensiven Testens kompensiert die zusätzlichen Risiken einer geöffneten Stadt. Mit einem digitalen Schnelltestnachweis können Handel und Gastronomie wirtschaftlich betrieben werden. Die Spezifität der eingesetzten Tests erreichte auch in der Praxis einen Wert von 99,9%, so dass die Zahl falsch positiver Ergebnisse in einem vertretbaren Rahmen blieb. Ob die Sensitivität ausreichend war, wird noch erforscht. Die Kosten des Testsystems sind volkswirtschaftlich gut vertretbar.

 

Im Ergebnis wird im Abschlussbericht empfohlen, die anstehenden Öffnungen im Abklingen der dritten Welle nach dem in Tübingen erprobten Modell durchzuführen. Handel, Außengastronomie und Kultur können bei einer Inzidenz unter 100 gleichzeitig geöffnet werden, wenn diese an eine Testpflicht gebunden sind. In Verbindung mit Betriebstestungen, allgemeinen Hygieneregeln und den Effekten der voranschreitenden Impfung ist nicht zu erwarten, dass daraus ein Rückschlag in Form eines erneuten Anstiegs der Inzidenz resultiert.


Im Rahmen des Modellprojektes Tübingen wurden häufig folgende gestellte Fragen:

 

  • Welchen Nutzen bringt es, gesunde Menschen zu testen?


Die Tübinger Schnelltest-Strategie sah vor, massenhaft Menschen täglich zu testen, die keine Krankheitssymptome zeigen. Sie können aber, wenn sie mit dem Coronavirus infiziert sind, andere Menschen anstecken, die gegebenenfalls schwer erkranken. Der Tübinger Weg zielte daher darauf ab, diese Dunkelziffer der nicht erkannten Infektionen zu reduzieren und Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.

 

  •  Sind die Schnelltests nicht viel zu ungenau?


Antigen-Schnelltests sind ungenauer als laborbestätigte PCR-Tests. Deswegen muss jeder positive Antigen-

Schnelltest durch einen genaueren PCR-Test bestätigt werden. Positiv getestete Personen müssen sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Daher entbindet ein negativer Antigen-Schnelltest auch nicht von der Einhaltung der sonstigen Abstands-, Masken- und Hygienevorschriften.

 

  • Treiben mehr Schnelltests den Inzidenzwert nicht erst recht nach oben?

       

Nein. Denn die positiven Testergebnisse der Schnelltests werden vom Gesundheitsamt nur in die Berechnung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes einbezogen, wenn sie durch einen entsprechenden positiven PCR-Test bestätigt werden. Auf mittelfristige Sicht ist daher zu erwarten, dass sich der Inzidenzwert auf niedrigem Niveau stabilisiert: Mit den Schnelltests können insbesondere asymptomatische Fälle identifiziert und „aus dem Verkehr gezogen“, also isoliert und in Quarantäne geschickt werden. Diese Personen würden ihre Infektion ansonsten nicht bemerken und so das Virus unbewusst weitergeben.

 


2)   Was muss in Frankfurt (Oder) anders laufen?


Das Modellprojekt Tübingen wurde in der entscheidenden Phase steigender Inzidenzwerte abgebrochen. Hintergrund war, dass die Bundesregierung im Infektionsschutzgesetz die sogenannte "Notbremse" bei einem Inzidenzwert von 100 beschlossen hatte. Da Tübingen keine kreisfreie Stadt ist und der Inzidenzwert im Landkreis Tübigen über 100 gestiegen war, wurde das Ende des Modellprojektes angeordnet. Damit wurde die Chance verpasst wichtige Erfahrungen für den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie zu machen und zu dokumentieren. Die Politik muss deshalb sicherstellen, dass in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) das "Corona-Modellprojekt Frankfurt (Oder)" über den gesamten Testzeitraum von 3 Monaten laufen kann.


Es kann nicht sein, dass bei steigenden Inzidenzwerten weiterhin ganz Deutschland in den Lockdown muss und wichtige Erfahrungen, wie wir besser mit der Pandemie leben könnten, nicht gesammelt und dokumentiert werden. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat, mit ihrer Grenzlage zu Polen und vielen Einpendlern, auch noch Alleinstellungsmerkmale, die sie in besonderem Maße als Modellstadt qualifizieren. Die in diesem Projekt vorgesehen Korrekturformel für den Inzidenzwert ist deshalb im Rahmen unseres Modellprojektes projektbegleitend wissenschaftlich zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Zu einem Lockdown soll es in der Testphase nicht kommen, sofern nicht eine außergewöhnlich dramatische Entwicklung der Pandemie es erfordert.



3)    Akteure in Frankfurt (Oder)

 

Eine Umfrage der Frankfurter-Bürger-Initiative e.V. unter 120 Adressaten von Gastronomie, Handel, Kultur, Sport und Dienstleister im Mai 2021 hatte ergeben, dass es ein reges Interesse gibt, für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) ein Corona-Modellprojekt zu entwickeln. Zu diesem Zeitpunkt waren die Inzidenzwerte noch vergleichsweise hoch und die Einschränkungen durch Bundes- und Landesverordnungen weitreichend.


Die Erfahrung aus dem Jahr 2020 hat gezeigt, dass die niedrigen sommerlichen Inzidenzwerte trügerisch waren und insbesondere in dieser Zeit versäumt wurde, geeignete Maßnahmen zur weitgehenden Aufrechterhaltung eines normalen Lebens, ohne wesentliche Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte, für den Fall einer dritten Welle zu entwickeln.


Im Rahmen der erlassenen SARS-COV-2-Umgangsverordnungen in Brandenburg hat die Landesregierung die Einrichtung von Modellregionen angeregt und dafür die erforderliche Unterstützung zugesichert. Einige engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt (Oder), auch Betroffene aus dem Kreis der Partner, unter der Federführung von Rudolf Haas und Katja Gehring, haben es sich deshalb zum Ziel gesetzt, in den Sommermonaten 2021 das Projekt „Corona-Modellregion Frankfurt (Oder)“, mit der Unterstützung der IHK Ostbrandenburg, voranzutreiben. Auch Oberbürgermeister René Wilke hat seine Unterstützung zugesichert. Grundlage für die weiteren Diskussionen und Klärungen ist die vorliegende Projektskizze. Bis zum Herbst soll das Projekt im Detail geklärt, beschlossen und startbereit sein.


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